Wohlbefinden durch geeignete Lebensmittel – Nahrungsmittelunverträglichkeit

 

Etwa 15 Prozent der Österreicher leiden an Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Meist äußern diese sich in Form von Übelkeit, Bauchschmerzen und Durchfall. Aber auch Blähungen, Sodbrennen oder Verstopfung können auftreten. Zum Schutz von Menschen mit Intoleranzen gilt in der Europäischen Union die Kennzeichnungspflicht für Allergene.

Kennzeichnungspflicht für Allergene. Die häufigsten Intoleranzen verursachen Milchzucker (Laktose), Fruchtzucker (Fruktose) und Histamin. Diese zählen zu den 14 wichtigsten Allergenen, die laut EU-Verordnung kennzeichnungspflichtig sind. Weitere sind unter anderem Eier, Erdnüsse, Sojabohnen, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf und Sesamsamen. Die Verordnung besagt, dass jene Stoffe, die gehäuft zu Allergien oder Intoleranzen führen, entsprechend zu deklarieren sind. Bei abgepackten Lebensmittel müssen sie in der Zutatenliste durch Fettdruck oder mit einer Hintergrundfarbe hervorgehoben werden. Als Symptome einer Intoleranz können leichte bis schwere Beschwerden im Magen-Darm-Trakt auftreten, darunter Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen. Auch Blähungen, Sodbrennen oder Verstopfung sind möglich.

Diagnose von Intoleranzen. Eine Laktoseintoleranz wird meist mittelt Laktosetoleranztest ermittelt. Dabei wird der Blutzuckerspiegel nach dem Verzehr von Milchzucker gemessen. Ist der Blutzuckeranstieg zu gering, liegt vermutlich eine Laktoseintoleranz vor. Alternativ kann auch ein H2-Atemtest durchgeführt werden. Dieser wird auch zur Diagnose einer Fruktoseintoleranz herangezogen. Begleitend dazu ist ein Ernährungs- und Symptomprotokoll hilfreich, da so ein Zusammenhang zwischen Beschwerden und verzehrten Nahrungsmitteln hergestellt werden kann. Eine Histaminintoleranz kann leider durch keinen Test eindeutig nachgewiesen werden. Ein ausführliches Anamnesegespräch sowie eine Blutuntersuchung können bei der Diagnose helfen.

Behandlung von Unverträglichkeiten. Eine Ernährungsumstellung ist das Mittel der Wahl zur Behandlung einer Intoleranz. Die unverträglichen Nahrungsmittel sollen nur mehr in geringem Ausmaß oder gar nicht mehr verzehrt werden. Wie streng die Diät einzuhalten ist, hängt von der individuellen Ausprägung der Unverträglichkeit ab. Beispielsweise werden von einigen Laktoseintoleranten kleine Mengen an Milchzucker durchaus vertragen. Ist das der Fall, hilft bereits eine laktosearme Ernährung (acht bis zehn Gramm Milchzucker pro Tag). Die Gefahr bei einer laktosefreien bzw. -armen Ernährung ist, dass es zum Kalziummangel kommt. Wenn Sie laktoseintolerant sind, sollten Sie also viel Broccoli, Lauch, Spinat und Grünkohl zu sich nehmen.

Bei einer Fruktoseintoleranz, die nicht genetisch bedingt ist, muss nicht gänzlich auf Obst verzichtet werden. Auch hier hängt die Diät von der individuellen Verträglichkeit ab. Achtung: Wenn Sie fruktoseintolerant sind, sollten sie auf eine ausreichende Folsäure- und Zinkzufuhr achten! Geeignete Folsäurequellen sind Grüner Salat, Spinat, Gurken, Tomaten und Kartoffel. Zink ist insbesondere in Fleisch, Fisch, Eiern, Milch und Käse enthalten. Für Personen mit einer Histaminintoleranz sind sehr histaminreiche Lebensmittel wie lange gereifter Käse und bestimmte alkoholische Getränke tabu. Unter Umständen kann aber die Einnahme von Enzym-Präparaten die Verträglichkeit verbessern.
Wünschen Sie Beratung zum Thema „Nahrungsmittelunverträglichkeit“? Unsere Apotheken-Experten sind gerne für Sie da!